Rechtsprechung
   VG Köln, 04.06.2002 - 6 L 1308/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10756
VG Köln, 04.06.2002 - 6 L 1308/02 (https://dejure.org/2002,10756)
VG Köln, Entscheidung vom 04.06.2002 - 6 L 1308/02 (https://dejure.org/2002,10756)
VG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 6 L 1308/02 (https://dejure.org/2002,10756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • JurPC

    GG Art. 5, 3 Abs. 1
    Digitale Übertragung der WM durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugänglichmachen von Spielen der Fußballweltmeisterschaft über digitalen Satellit; Anspruch auf Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen; Erwerb digitaler Ausstrahlungsrechte nur mit einer Freistellung des Lizenzgebers von eventuellen Schadensersatzansprüchen seitens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.2002)

    Gericht entscheidet im Streit um digitale WM-Übertragung [Update]

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    VG Köln verpflichtet ARD nicht zu digitaler Ausstrahlung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus VG Köln, 04.06.2002 - 6 L 1308/02
    Das erscheint auch für solche herausgehobenen Sportereignisse zweifelhaft, die - wie die Fußballweltmeisterschaft 2002 - dem Bereich der sogenannten Grundversorgung, vgl. dazu insbesondere BVerfG, Urteil vom 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 -, NJW 1998, 1627, 1629, zuzurechnen sein dürften.
  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

    Denn der durch schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln erfolgende Frequenztausch stellt keine zwangsläufige Folge der gesetzlichen Regelung dar, sondern beruht auf einer autonom getroffenen Entscheidung des Bayerischen Rundfunks, gegen die im Fall einer Verletzung subjektiver Rechte verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden könnte (vgl. BayVGH vom 18.7.1991 NJW 1992, 929/930; VG Köln vom 4.6.2002 - 6 L 1308/02 - juris Rn. 6 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht